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A.G.B.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma OnTech
(nachfolgend OnTech genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (A.G.B.). Diese gelten
spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen.
Gegenbestätigungen unter Hinweis auf anderweitige
Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen
von diesen A.G.B. sind nur wirksam, wenn OnTech diese schriftlich
bestätigt.
- Proben und Muster gelten als Durchschnittsmuster. Diese
verbleiben im Eigentum von OnTech, sofern sie dem Abnehmer nicht
gesondert in Rechnung gestellt worden sind. Ohne die ausdrückliche
schriftliche Zustimmung von OnTech ist der Besteller nicht
berechtigt Produktbezogene Daten an Dritte weiter zu geben. Diese
beziehen sich in erster Linie auf Konstruktionsdaten,
Spezifikationen und Angaben über die Hersteller.
- Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach
Preisliste/ Angebot von OnTech geltende Preis. Alle Preise
verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer, wenn die Lieferung für den Geschäftsbetrieb des
Käufers erfolgt. Etwaig anfallende weitere Kosten, wie Porto,
Verpackung, etc., werden dem Käufer zu Selbstkosten in Rechnung
gestellt.
- Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie
schriftlich bestätigt sind. Ist eine Lieferfrist schriftlich
vereinbart, verlängert sich diese angemessen bei Vorliegen höherer
Gewalt. Wird die vereinbarte Lieferfrist überschritten, ist der
Käufer berechtigt, eine Nachfrist von mindestens 60 Tagen
schriftlich zu setzen und nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind
ausgeschlossen.
- Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung oder der
Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der
Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume von OnTech oder
deren Partner verlassen hat. Dies gilt auch bei Lieferung frei
Haus.
- OnTech gewährleistet, dass die Ware frei von Fabrikations- und
Materialfehlern ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate
ab Eingang der Ware beim Käufer. Offensichtliche Fehler sind
innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen, anderenfalls gilt
die Ware als einwandfrei. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind
OnTech unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die
Gewährleistung ist nach Wahl von OnTech auf Nachbesserung oder
fehlerfreie Neulieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche des
Käufers sind ausgeschlossen.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen, einschließlich Nebenforderungen,
Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln,
Eigentum von OnTech (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die
Vorbehaltsware nicht verfügen. Erfolgt die Lieferung der Ware für
den Geschäftsbetrieb des Käufers, ist er berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern,
solange er sich mit der Zahlung des Kaufpreises nicht im Verzug
befindet oder OnTech diese Befugnis infolge einer nachhaltigen
Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers widerruft.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der Ware
durch den Käufer wird stets für OnTech vorgenommen. Wird die
Kaufsache mit anderen, nicht OnTech gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwirbt OnTech das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die
durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche
wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.
Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an OnTech ab. OnTech
ermächtigt den Käufer hiermit widerruflich, die abgetretenen
Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die
Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
wird der Käufer auf das Eigentum von OnTech hinweisen und OnTech
unverzüglich benachrichtigen.
Der Käufer verwahrt die
Vorbehaltsware für OnTech unentgeltlich. Er hat sie gegen die
üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im
gebräuchlichen Umfang zu versichern und tritt hieraus
resultierende Entschädigungsansprüche an OnTech ab.
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug - ist OnTech berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des
Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme oder der
Pfändung der Vorbehaltsware durch OnTech liegt kein Rücktritt vom
Vertrag vor.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von OnTech
sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Die Rechnung gilt
3 Tage nach Rechnungsstellung als zugegangen, sofern der Käufer
einen späteren Zugang nicht belegen kann. Der Käufer ist zur
Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Forderungen von OnTech
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten und
rechtskräftig festgestellt sind.
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen OnTech als auch deren
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen OnTech und dem
Käufer gilt das (materielle) Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeiner Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann
ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbaren oder
unmittelbaren sich ergebenen Streitigkeiten nach Wahl des
Lieferers, der Hauptsitz (Bonn) des Lieferers oder die
Niederlassung des Lieferers.
Sollte eine Bestimmung dieser
A.G.B. oder der sonstigen Vereinbarungen zwischen OnTech und dem
Käufer unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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